Geschichte Raum geben

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Mehr als sechs Prozent der Betroffenen sind »doppelte Opfer«. Sie wurden nicht nur gegen ihren Willen zwangssterilisiert, sondern mussten in Zusammenhang mit ihrer Sterilisation in mindestens 16 Fällen auch eine Zwangsabtreibung in Kauf nehmen oder wurden in mindestens 15 Fällen im Rahmen der »Aktion T4« vergast. Mindestens zwei weitere Patienten wurden durch ihre Deportation in die Anstalt nach Pfafferode Opfer der »dezentralen Euthanasie«, acht Patienten starben in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, dort mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Folgen von Mangel- und Fehlversorgung. In mindestens zwei Fällen starb eine Patientin infolge der Sterilisation.

Bei den belegten Fällen von Zwangsabtreibung wurden die Schwangerschaften zwischen dem zweiten und dem siebten Schwangerschaftsmonat sowie zwei Abtreibungen im fünften abgebrochen. Die Föten waren mit 17 bis 38 cm und bis zu 930g von beträchtlicher Größe. In 27 Fällen durften die Frauen ihre Kinder gebären, bevor die Sterilisation durchgeführt wurde. In der Regel handelte es sich hierbei um Schwangerschaften ab dem 6. Schwangerschaftsmonat.

Da die Zwangssterilisation das Ziel verfolgte, auch weitere Kinder in sogenannten »belasteten Sippen« zu verhindern, wurden auch Frauen und Männer operiert, die bereits Nachkommen hatten. Bei 57 der insgesamt 759 belegten Sterilisationen hatten die Betroffenen (47 Frauen und zehn Männer) bereits leibliche Kinder. Dreizehn von ihnen wurden auch deshalb sterilisiert, weil ihre Kinder unehelich waren. Drei Betroffene wurden operiert, weil sie selbst unehelich geboren worden waren.

Es kam darüber hinaus vor, dass Frauen trotz ihrer Unfruchtbarmachung schwanger wurden. In diesen Fällen zog eine erneute Schwangerschaft eine weitere Zwangssterilisation bzw. einen Schwangerschaftsabbruch nach sich. Nur in zwei Fällen durfte das nach der Sterilisation erwartete Kind ausgetragen werden und überleben.

Neben der Tötung ungeborenen Lebens stellte die Sterilisation für mindestens 15 Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg nur die erste Entrechtungserfahrung dar. Sechs Frauen und neun Männer wurden in die Tötungsanstalten Pirna-Sonnenstein und Hadamar deportiert und dort im Frühjahr 1941 in der Gaskammer ermordet. Die Brüder Herbert und Gerhard Glass wurden am 8. September 1943 nach Pfafferode verlegt und starben dort an Marasmus, also Unterernährung. Bei acht Patienten, die in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg verblieben, ist die offizielle Todesursache »Tuberkulose« und »Lungenentzündung« bzw. grippaler Infekt angegeben. Hinweise deuten darauf hin, dass sie vor Ort Opfer der »NS-Psychiatrie« wurden.
Henny Tost aus Schneverdingen und Emma Timme aus dem Landkreis Celle sind bislang die einzigen bekannten Todesfälle. Ihr Sterben steht in direktem Zusammenhang mit der Sterilisation. Sie büßten die angeordnete Unfruchtbarmachung mit ihrem Leben.

Einige Menschen sind »doppelte Opfer«.
Erst sind sie Opfer weil sie zwangs-sterilisiert werden.
Sie werden operiert und unfruchtbar gemacht.
Sie können dann keine Kinder mehr bekommen.
Das passiert gegen ihren Willen.

16 Frauen sind schwanger als sie in Lüneburg operiert werden.
Durch die Operation stirbt das Kind.
Das ist eine Zwangs-Abtreibung.
Die Frauen sind im 2. Monat schwanger.
Oder bis zum 7. Monat schwanger.
Die Babys sind oft schon fast 40 cm groß und wiegen 1 Kilo.

Fast 30 Frauen dürfen ihr Kind noch bekommen.
Erst nach der Geburt werden sie unfruchtbar gemacht.
Sie können danach keine Kinder mehr bekommen.

Über 50 Frauen und Männer haben schon Kinder.
Sie dürfen nicht noch mehr Kinder bekommen.
Das sagen die Nazis.
Und das sagt das Erb-Gesundheits-Gericht in Lüneburg.
Auch diese Menschen werden sterilisiert.

Manche Frauen werden trotz der Operation schwanger.
Sie werden dann noch ein zweites oder drittes Mal operiert.
Nur zwei Babys dieser Frauen durften überleben.

Auch andere Menschen sind »doppelte Opfer«.
Erst werden sie sterilisiert.
Und später werden sie ermordet.

15 Menschen werden erst in Lüneburg sterilisiert.
Und dann in einer Tötungs-Anstalt in einer Gas-Kammer ermordet.
Acht Menschen werden in der Anstalt Lüneburg getötet.
Und zwei in einer anderen Anstalt.
Sie bekommen nicht genug zu essen.
Sie verhungern.
Oder sie sterben weil sich keiner um sie kümmert.
Das ist Absicht.
Sie sollen sterben.
Alle werden vorher erst sterilisiert.
Und später getötet.
Deshalb sind sie »doppelte Opfer«.

Zwei Frauen sterben durch die Sterilisation.
Sie sterben nach der Operation.
Die eine Frau heißt Henny Tost.
Sie kommt aus Schneverdingen.
Die andere Frau heißt Emma Timme.
Sie kommt aus dem Land-Kreis Celle.

Anna Stange

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Anna Stange wurde am 29. Januar 1901 in Harmstorf im Kreis Rendsburg geboren. 1928 zog sie in den Raum Lüneburg. Sie arbeitete dort in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben. Bereits 1920 hatte sie ihr erstes Kind bekommen, das kurz nach seiner Geburt an einer Erkältung starb. Es folgten vier weitere Kinder von unterschiedlichen Vätern. Für jedes wurde ihr das Sorgerecht entzogen, da sie in ärmlichen Verhältnissen lebte und man ihr die alleinige Sorge nicht zutraute. 1934 und 1935 erlitt Anna Stange zudem zwei Fehlgeburten.

1937 wendete sich das Blatt, denn sie lernte ihren späteren Verlobten kennen, von dem sie im Frühjahr 1938 erneut schwanger wurde. Dem Paar wurde die 1935 eingeführte «Ehetauglichkeitsprüfung» zum Verhängnis. Da Anna Stanges Kinder in Pflegefamilien bzw. beim Vater lebten und ihr zudem eine sogenannte »asoziale Lebensweise« unterstellt wurde, untersagte man ihr die Ehe. Hinzu kam, dass ihr Verlobter ein »kommunistischer Funktionär« gewesen sei, sodass beide offenbar auch aufgrund dessen diskriminiert wurden.

Da Anna Stange weder »minderintelligent« war noch eine andere erbliche Erkrankung vorwies und bei der gerichtlichen Anhörung am 30. Mai 1938 Festlegungen zu ihrer Person, ihrem sozialen Stand und ihrer Lebensweise nicht akzeptierte, ordnete das Erbgesundheitsgericht Lüneburg eine stationäre Beobachtung in der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg an. Am 23. Juli 1938, im zweiten Monat schwanger, wurde sie unter Anwendung von Polizeigewalt für vier Wochen aufgenommen. Dort wurde ihre Intelligenz getestet und ihr Verhalten beobachtet. Trotz bestehender medizinischer Unauffälligkeit, wurde eine Sterilisation von Anna Stange befürwortet.

Am 8. November 1938 wurde sie im Städtischen Krankenhaus Lüneburg gegen ihren Willen sterilisiert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde dabei auch ihre letzte Schwangerschaft kurz vor dem 6. Schwangerschaftsmonat gewaltsam abgebrochen.

Anna Stange wird am 29. Januar 1901 geboren.
1928 zieht sie nach Lüneburg.
Sie arbeitet in der Land-Wirtschaft.
1920 bekommt sie ihr erstes Kind.
Das Kind stirbt kurz nach der Geburt.

Anna bekommt noch vier Kinder.
Alle Kinder haben einen anderen Vater.
Alle Kinder werden ihr weg-genommen.
Weil sie arm ist.
Anna hat auch noch zwei Fehl-Geburten.

1937 lernt Anna einen neuen Mann kennen.
Sie verlieben sich.
1938 ist Anna wieder schwanger.
Anna und ihr Verlobter stellen einen Antrag.
Sie wollen heiraten.
Dazu braucht man eine Erlaubnis.
Aber Anna bekommt die Erlaubnis nicht.
Die Richter am Erb-Gesundheits-Gericht sagen:
Anna ist keine gute Mutter.
Sie ist asozial.
Sie darf nicht heiraten.
Sie soll auch keine Kinder mehr bekommen.

Anna ist nicht einverstanden.
Sie legt Ein-Spruch ein.
Deshalb kommt sie in die Lüneburger Anstalt.
Dort soll sie weiter untersucht werden.
Die Polizei bringt Anna in die Anstalt.

Dort wird sie untersucht.
Der Arzt in der Anstalt sagt:
Anna kann Bücher lesen.
Sie kann sich gut unterhalten.
Sie kann in der Anstalt arbeiten.

Aber er sagt auch:
Anna ist trotzdem schwach-sinnig.
Sie ist asozial.
Auch ihre Familie ist asozial.
Darum soll Anna sterilisiert werden.


Am 8. November 1938 wird Anna im Lüneburger Kranken-Haus sterilisiert.
Gegen ihren Willen.
Da ist sie im 6. Monat schwanger.
Bei der Operation stirbt auch ihr Kind.
Anna hat eine Zwangs-Sterilisation.
Und sie hat eine Zwangs-Abtreibung.

Obwohl sie sich

den Anstaltsregeln mühelos untergeordnet und sich in verschiedenen Betrieben der Anstalt eingebracht habe, in ihrer Freizeit mit Bücherlesen beschäftigt und in gewöhnlichen Unterhaltungen oft recht schlau und klug gewesen sei, so der begutachtende Arzt Bernhard Winninghoff, kam er zu dem Ergebnis, dass aufgrund einer sogenannten »asozialen Lebensweise« ein »einwandfreier Schwachsinn« vorläge. Um die Zwangssterilisation zu erhärten, wurden auch die zwei unehelichen Kinder ihrer Mutter, das uneheliche Kind der Stiefschwester sowie ihre Bein-Thrombose genannt.

Auszug aus der Abschrift des Intelligenzprüfungsbogens von Anna Stange im Ärztlichen Gutachten von Bernhard Winninghoff vom 22. August 1938: Seiten 20–23. NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 09527.

Das ist ein Teil von Annas Patienten-Akte.
Ein Arzt aus der Anstalt stellt Anna viele Fragen.
Er will wissen:
Wie schlau ist Anna.
Manche Fragen kann Anna beantworten.
Manche Antworten weiß sie nicht.
Der Arzt schreibt dann einen Bericht.
Der Bericht ist vom 22. August 1938.

Anna ist nicht krank.
Sie verhält sich richtig.
Sie fällt in der Anstalt nicht auf.
Es gibt kein Problem in der Anstalt.
Trotzdem entscheidet der Arzt:
Anna muss operiert werden.
Sie darf keine weiteren Kinder bekommen.
Der Arzt findet:
Anna ist keine gute Mutter.
Anna ist asozial.

Heinrich Röhrup

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Heinrich Friedrich Ludwig Röhrup wurde am 30. Januar 1914 in Wulfstorf im Landkreis Lüneburg geboren. Nach seiner Schulentlassung arbeitete er zunächst als Laufbursche, später als Helfer bei Gartenarbeiten, schließlich als Arbeiter im Kalkabbruch, inzwischen lebte die Familie in der Straße Auf dem Meere in Lüneburg.

Im Oktober 1936 wurde Heinrich Röhrup zum Wehrdienst einberufen und ging als Schütze zur Marine nach Kiel. Da er dort dem Unterricht wohl nicht immer folgen konnte und zweimal Befehle von Vorgesetzten ignorierte, bekam er eine 10-tägige Arreststrafe. Seine Vorgesetzten wiesen ihn zwecks Überprüfung einer »Geisteskrankheit« ins Marinelazarett ein. Dortige Ärzte stellten eine »Anstaltsbedürftigkeit« fest. Daraufhin wurde Heinrich am 6. August 1937 vom Marinelazarett Kiel-Wik in die Landes-Heilanstalt Neustadt (Holstein) überwiesen. Dort stellten die Ärzte den Antrag auf die Unfruchtbarmachung.

Bereits acht Wochen später wurde die Sterilisation des damals 23-Jährigen beschlossen. Weil Heinrichs Vater eine Verlegung von der Landes-Heilanstalt Neustadt in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg veranlasste, wurde Heinrich Röhrup am 21. Februar 1938 im Städtischen Krankenhaus Lüneburg sterilisiert. Am 1. März 1938 wurde er aus der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg entlassen.

Im Folgejahr folgten zwei weitere Anstaltsaufenthalte wegen »Tobsuchtsanfällen«. Neben der Diagnose »angeborener Schwachsinn« fügte der Psychiater Gustav Marx nun die Diagnose »Schizophrenie« hinzu, und ab dann verließ Heinrich Röhrup die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg nicht mehr. Nach der dritten Einweisung meldeten die Lüneburger Ärzte ihn in der Berliner Tiergartenstraße 4, wo die planmäßige Ermordung von Psychiatriepatienten organisiert wurde. So kam Heinrich Röhrup als »gemeingefährlich« eingestufter »Schizophrenie-Erkrankter« auf die Deportationsliste.

Am 7. März 1941 wurde Heinrich Röhrup im Rahmen der »Aktion T4« von Lüneburg in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenschein »planwirtschaftlich verlegt« und dort direkt nach der Ankunft in einer Gaskammer ermordet.

Heinrich Röhrup wird am 30. Januar 1914 in Wulstorf geboren.
Das ist im Land-Kreis Lüneburg.
Nach der Schule arbeitet er als Hilfs-Arbeiter.
Er wohnt mit seiner Familie in Lüneburg.

1936 wird Heinrich Soldat bei der Marine in Kiel.
Er versteht nicht immer alles.
Zum Beispiel was die Lehrer sagen.
Er gehorcht auch nicht immer den Befehlen.
Darum kommt er ins Kranken-Haus der Marine.
Die Ärzte sagen:
Heinrich ist geistes-krank.
Er muss in eine Anstalt.

Erst kommt Heinrich in eine Anstalt nach Neustadt.
Das ist in Nord-Deutsch-Land.
Die Ärzte dort sagen:
Heinrich muss unfruchtbar gemacht werden.
Da ist Heinrich 23 Jahre alt.

Von Neustadt kommt Heinrich in die Anstalt nach Lüneburg.
Weil seine Familie in Lüneburg lebt.
Am 21. Februar 1938 wird Heinrich im Lüneburger Kranken-Haus operiert.
Er wird unfruchtbar gemacht.
Da ist er 24 Jahre.
Kurz danach darf er nach Hause zu seiner Familie.

Ein Jahr später hat Heinrich Wut-Anfälle.
Er muss wieder in die Lüneburger Anstalt.
Die Ärzte sagen:
Heinrich ist sehr dumm.
Sie sagen auch:
Heinrich ist verrückt.
Nun muss Heinrich in der Anstalt bleiben.

Dann sagen die Ärzte in der Lüneburger Anstalt:
Heinrich ist gefährlich.
Er soll sterben.
Sie melden ihn bei dem Amt in der Tier-Garten-Straße 4 in Berlin.
Dort werden die Morde an den Patienten geplant.

Die Ärzte in Berlin setzen Heinrich auf eine Todes-Liste.
Am 7. März 1941 wird Heinrich in die Anstalt Pirna-Sonnenstein verlegt.
Das ist eine Tötungs-Anstalt in Sachsen.
Dort wird Heinrich in der Gas-Kammer ermordet.
Er ist 27 Jahre alt.

Die Tatsache,

dass Heinrichs Schwester Emma als Epileptikerin bereits im Mai 1936 sterilisiert worden war und sein Bruder Bettnässer gewesen sei, begünstige seine Sterilisation.

Abschrift des Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes Lübeck über die Sterilisation von Heinrich Röhrup vom 29.12.1937.
NLA Hannover Hann. 155 Lüneburg Acc. 2004/066 Nr. 8376.

Die Ärzte sagen:
Die ganze Familie ist krank.
Weil die Schwester von Heinrich Krämpfe hat.
Weil der Bruder von Heinrich noch ins Bett macht.
Seine Schwester ist auch operiert und unfruchtbar gemacht.
Deshalb soll das bei Heinrich auch gemacht werden.
Das wird durch das Gericht entschieden.

Das ist das Gerichts-Urteil vom 29. Dezember 1937.
Vom Erb-Gesundheits-Gericht in Lübeck.
Darin steht:
Heinrich Röhrup ist sehr dumm.
Er ist schwach-sinnig.
Er soll keine Kinder haben.
Er soll sterilisiert werden.

Zusatzmaterial

Rassen
Menschen werden in Gruppen eingeteilt. Zum Beispiel weil sie eine andere Hautfarbe haben. Oder eine andere Augenform. Eigentlich sind aber alle Menschen gleich.
Eugenik
Die guten Rassen und gesunden Menschen sollen sich vermehren. Nur sie sollen Kinder bekommen. Die schlechten Rassen und die kranken Menschen sollen keine Kinder bekommen. Sie sollen aussterben. Das nennt man Eugenik. Oder Rassen-Hygiene.
Sterilisation
bedeutet unfruchtbar machen
Nach der Operation kann der Mensch keine Kinder mehr bekommen.
Zwangs-Sterilisation
Die Menschen werden nicht gefragt, ob sie unfruchtbar gemacht werden wollen. Jemand Anderes entscheidet das.
Erb-Krankheit
Die Krankheit entsteht im Körper des Menschen und kann an seine Kinder weitergegeben werden.
unfruchtbar
Früher nannte man das Kind im Bauch der Frau eine Frucht. Wenn man kein Kind bekommen kann, ist man unfruchtbar.
Richter
Der Richter entscheidet bei einem Streit, wer etwas machen soll oder nicht machen darf. Man sagt: Er fällt ein Urteil. Zum Beispiel ob jemand unfruchtbar gemacht werden soll.
Alkoholiker
Der Mensch hat eine seelische Krankheit. Es geht ihm schlecht, wenn er keinen Alkohol trinken kann.
Akten
Alle Briefe, Arztberichte, Urteile werden in einer Mappe gesammelt. Das ist eine Akte.
Urteil
Das Gericht entscheidet. Zum Beispiel ob jemand unfruchtbar gemacht werden soll. Die Entscheidung heißt Urteil.
Konzentrations-Lager
Die Nazis sperrten viele Menschen ein. Sie mussten dann für die Nazis arbeiten. Es ging ihnen dort sehr schlecht. Sie bekamen nur wenig zu essen. Viele Menschen starben vor Hunger. Oder weil sie krank wurden. Wenn sie krank waren oder zu schwach wurden sie ermordet.
Sinti und Roma
Die Nazis sagten zu ihnen Zigeuner. Weil sie nicht immer am selben Ort gewohnt haben. Die Nazis haben viele von diesen Menschen ermordet.
Vergewaltigung
Jemand hat gegen den Willen des Menschen Sex mit ihm. Das ist Gewalt. Es ist nicht erlaubt.
Miss-Brauch
bedeutet sexuelle Gewalt gegen andere Menschen
Obdach-Lose
Manche Menschen haben keine Wohnung und kein Haus. Sie leben im Freien. Sie schlafen unter Brücken oder in Parks.
Eier-Stöcke
Frauen haben Eier-Stöcke als Geschlechts-Organe. Hier wachsen Eier. Aus ihnen können Kinder entstehen, wenn die Spermien des Mannes dazu kommen.
Ein-Spruch
Manche Menschen wehren sich gegen das Urteil. Sie sagen: Nein. Dann gibt es eine neue Verhandlung.
Verlobte
Zwei Menschen wollen heiraten. Wenn sie das bekannt geben, sind sie einander versprochen.
befördern
Man bekommt einen besseren Job. Zum Beispiel kann man mehr mitbestimmen. Und man bekommt mehr Geld.
Abtreibung
Eine Frau hat ein Baby im Bauch. Aber sie will oder darf es nicht bekommen. Dann wird das Baby aus dem Bauch entfernt. Es stirbt dabei.
Fehl-Geburt
Eine Frau hat ein Baby im Bauch. Es stirbt aber noch im Bauch der Frau. Es wird dann tot geboren.
asozial
Jemand benimmt sich anders als andere Menschen. Das finden die anderen Menschen nicht gut. Sie sagen: Du bist anders. Das darf nicht sein.
Marine
Soldaten, die auf dem Wasser eingesetzt werden, sind bei der Marine.
Entschädigung
Wieder-Gut-Machung zum Beispiel mit Geld
Armen-Haus
Hier wohnen Menschen, die sich keine eigene Wohnung leisten können.