Geschichte Raum geben

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Ärztinnen und Ärzte waren als Meldende, Begutachtende, als Richter und Chirurgen am Verfahren der Zwangssterilisation beteiligt. Als niedergelassene Mediziner machten sie Meldung beim Gesundheitsamt. Auch alle Patientinnen und Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg, deren Diagnosen im »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« aufgeführt waren, wurden von den behandelnden Psychiaterinnen und Psychiater zur Sterilisation und »erbbiologischen Erfassung« beim Gesundheitsamt gemeldet.

Nachdem die Meldung eingegangen war, wurden die Betroffenen zur Begutachtung ins Gesundheitsamt vorgeladen. Dort erfolgten durch einen Amts- oder Hilfsarzt eine körperliche Untersuchung sowie die Überprüfung der kognitiven Fähigkeiten mithilfe eines Intelligenztests. Da nicht nur eine medizinische, sondern auch eine soziale Indikation für das Gutachten und eine amtsärztliche Anzeige beim Erbgesundheitsgericht grundlegend war, wurden auch die Angehörigen und das soziale Umfeld befragt.

Gab es beim Erbgesundheitsgericht nach dem amtsärztlichen Gutachten und einer gerichtlichen Anhörung der Betroffenen Zweifel, konnte eine Zweitbegutachtung in einer Heil- und Pflegeanstalt angeordnet werden. Im Aufnahmebuch der Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg sind zahlreiche solche Aufnahmen dokumentiert. Die Einträge sind mit dem Hinweis »Zweitbegutachtung« oder »zur Beobachtung ErbGG Lüneburg« oder »zur Beobachtung ErbGOG Celle« versehen. Der Aufenthalt dauerte in der Regel nicht länger als zwei Wochen. Stellungnahmen wurden von allen Anstaltsärztinnen und -ärzten verfasst, so beispielsweise auch vom Abteilungsleiter der sogenannten »Kinderfachabteilung«. Es spielte keine Rolle, ob die Mediziner die zu begutachtende Patientin bzw. den zu begutachtenden Patienten auf ihrer eigenen Station betreuten.

Früher machen bei der Sterilisation viele Ärzte mit.
Sie entscheiden:
Ob ein Mensch Kinder bekommen darf.
Ob ein Mensch unfruchtbar gemacht werden muss.
Sie machen eine Anzeige bei einem Gesundheits-Amt.

Im Gesundheits-Amt arbeiten auch viele Ärzte.
Auch sie entscheiden mit:
Ob ein Mensch Kinder bekommen darf.
Ob ein Mensch unfruchtbar gemacht werden muss.
Sie schreiben einen Arzt-Brief.
Der Arzt-Brief geht an ein Gericht.
Dort entscheiden 1 Richter und 2 andere Ärzte:
Ob ein Mensch Kinder bekommen darf.
Ob ein Mensch unfruchtbar gemacht werden muss.
Der Arzt im Gesundheits-Amt und der Arzt bei Gericht sind nicht dieselben.
Es sind verschiedene Ärzte.

Das Gericht sagt:
Es soll eine Sterilisation gemacht werden.
Der Mensch wird dann operiert und unfruchtbar gemacht.
Das macht wieder ein Arzt.
Es ist ein Arzt im Kranken-Haus.

Manchmal ist sich das Gericht nicht sicher:
Ob ein Mensch Kinder bekommen darf.
Ob ein Mensch unfruchtbar gemacht werden muss.
Dann wird der Mensch in eine Anstalt eingewiesen.
Dort soll er 2 Wochen beobachtet werden.
Ein Arzt soll den Menschen beobachten.
Der Arzt entscheidet dann noch einmal neu:
Ob ein Mensch Kinder bekommen darf.
Ob ein Mensch unfruchtbar gemacht werden muss.

Es gibt noch einen Arzt-Brief.
Darin steht:
Der Mensch muss operiert werden.
Oder der Mensch braucht doch nicht operiert werden.

Für die Entscheidung der Ärzte ist nur wichtig:
Hat der Mensch eine Erkrankung?
Ist der Mensch ein Deutscher?
Hat der Mensch Arbeit?
Benimmt sich der Mensch normal?
Hat jemand aus der Familie eine Erkrankungen?
Verhält sich die Familie nach dem Gesetz?
Hat sich jemand in der Familie das Leben genommen?
Wie gut war der Mensch bei einem Test?
Manchmal hat der Arzt den Menschen nicht einmal kennen gelernt.
Er entscheidet trotzdem.
Auch wenn er es gar nicht kann.

Die Angehörigen

wurden generationsübergreifend in sogenannten »Sippentafeln« erfasst. Hierbei wurde neben dem »Körperbautyp« und dem Beruf festgehalten, ob die Betroffenen ehelicher oder sogenannter »fremdrassischer« Abstammung gewesen seien, ob und welche mutmaßlichen Erkrankungen, »Sittlichkeitsvergehen«, kriminelle Verhalten, Suizidalität oder andere »Minderwertigkeiten« vorgelegen hätten. Auch Charaktereigenschaften und »auffallende Begabungen« wurden erhoben. Verweise auf sogenannte »Erb-Akten« dienten der Pseudo-Objektivierung.

Auszug aus der Sippentafel der Familie Münzer. NLA Hann. 138 Lüneburg Acc. 102/88 Nr. 1223.

Das ist ein Formular.

Dort wurden die Namen aller Mitglieder einer Familie aufgeschrieben.

Auch wie ihr Körper aussieht.

Auch ihre Erkrankungen.

Auch ihr Beruf.

Und ob jemand kriminell war.

Oder wie schlau jemand war.

Oder ob jemand Alkohol trank.

Oder geschieden war.

Alles wurde aufgeschrieben.
Es war eine Art Zeugnis.
Die Familien wurden als gute oder schlechte Familie bewertet.

Hans Rohlfing

  • Biografie
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Hans Rohlfing wurde am 31. Juli 1890 in Rohrbach bei Heidelberg geboren. Er trat in die Fußstapfen seines Vaters und studierte ab Herbst 1908 Medizin an der »Kaiser Wilhelm Akademie für das militärärztliche Bildungswesen« in Berlin. Anfang August 1914 bestand er die ärztliche Prüfung mit der Note »gut« und wurde direkt danach als Truppenarzt in verschiedenen Infanterieregimentern in den Krieg eingezogen. Im Juli 1916 erfolgte die Promotion. Seine Doktorarbeit schrieb er »Über Schußverletzungen mit Platzpatronen«. Nach Kriegsende und fünfmonatiger Internierung in Antwerpen blieb er noch bis April 1920 Sanitätsoffizier bei der Reichswehr. In dieser Zeit lernte er seine Ehefrau Annette von Medow kennen, die er am 28. November 1919 heiratete.

Da er aufgrund des Versailler Vertrages keine Zukunft als Militärarzt hatte, trat er am 1. April 1920 eine Stelle als Medizinischer Amtmann beim Versorgungskrankenhaus Darmstadt an. 1921 wechselte er in das Versorgungsamt nach Uelzen und holte eine Kreisarztprüfung nach, um ein Jahr später zum Kreisassistenzarzt für den Kreisarztbezirk Uelzen-Soltau berufen zu werden. Am 1. April 1928 wurde Rohlfing zum Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes befördert, über Lüchow kam er am 1. Oktober 1930 zum Staatlichen Gesundheitsamt Lüneburg.

Nach der Machtübernahme durch die NSDAP änderte sich Rohlfings Arbeitsfeld eklatant. Hauptsächlich gehörten nun die Beratung in Erb- und Rassenpflege, die erbbiologische Erfassung von sogenannten »Sippen« sowie die Untersuchung und Begutachtung von sogenannten »Erbkranken«, von Ehestandsdarlehensbewerbern, von kinderreichen Familien und von Siedlern nach rassenhygienischen Kriterien zu seinen neuen amtsärztlichen Aufgaben. Er bewilligte oder lehnte Ehetauglichkeitsbescheinigungen und Kinderreichenbeihilfe ab, er stellte im Auftrag der Gestapo die sogenannte »Rassenzugehörigkeit« von Häftlingen fest und bildete Fürsorgerinnen und Gemeindeschwestern zur Anwendung der Rassengesetze aus.

Auch war Hans Rohlfing Mitglied des Lüneburger Erbgesundheitsgerichtes. Bis zum 1. Oktober 1944 war Rohlfing an jedem Sterilisationsverfahren beteiligt, entweder als amtsärztlicher Gutachter oder als gerichtsärztlicher Richter. Glühende Reden, die er ab 1934 hielt, belegen, dass er von seinen neuen Aufgaben überzeugt war. Bereits im März 1938 meldete er dem Amt für Volksgesundheit für sein Einzugsgebiet, dass »[…] 80% aller Erbkranken und erbkranken Familien jetzt erfasst worden [seien].«

Da das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« nach 1945 noch Gültigkeit behielt, wurde seine Verstrickung in die Zwangssterilisationen im Zuge seines Entnazifizierungsverfahrens nicht als Unrecht, sondern als gesetzeskonform definiert. Nur so war es möglich, dass Hans Rohlfing sein 40-jähriges Dienstjubiläum unbeschadet feiern konnte und bis zu seiner Pensionierung als Oberregierungs- und Medizinalrat tätig war. 1951 wurde er zudem Vertrauensarzt der Landesversicherungsanstalt und Gefängnisarzt beim Landgericht Lüneburg. 1953 wurde er erneut gerichtsärztlicher Gutachter sowie Obergutachter beim Landgericht und beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. 1955 ging Hans Rohlfing in den Ruhestand. Er starb am 26. Februar 1977 im Alter von 86 Jahren und hinterließ keine Kinder.

Hans Rohlfing wird am 31. Juli 1890 geboren.
Sein Vater ist Arzt.
Hans Rohlfing wird auch Arzt.
1914 wird er Arzt für die Soldaten im 1. Welt-Krieg.

Er bleibt bis 1920 Arzt in der Armee.
Da ist der Krieg schon aus.
1919 heiratet er seine Frau Anette.
Aber er kann nicht Arzt in der Armee bleiben.

Er wird Arzt im Gesundheits-Amt.
In verschiedenen Orten.
1930 wird er Arzt im Gesundheits-Amt Lüneburg.
Dort kümmert er sich um die Menschen in Lüneburg.
Um ihre Gesundheit.
Um ihren Schutz vor Krankheiten.

Das ändert sich 1933.
Nun bestimmen die Nazis in Deutsch-Land.
Hans Rohlfing hat nun andere Aufgaben.
Er soll Menschen finden die erb-krank sind.

Er untersucht viele Menschen:
• die heiraten wollen
• die viele Kinder haben
• die Familien-Angehörige mit einer Behinderung haben
• die im Gefängnis sind

Ab 1934 ist er auch Richter.
Am Erb-Gesundheits-Gericht in Lüneburg.
Dort ist er zehn Jahre.
Das ist seine Haupt-Aufgabe.
Dort bestimmt er mit zwei anderen Richtern.
Er bestimmt über viele Menschen.
Er entscheidet:
481 Menschen werden sterilisiert.
Gegen ihren Willen.

Hans Rohlfing ist ein Nazi.
Er denkt:
Es ist gut dass viele Menschen sterilisiert werden.
Er will alle Menschen mit Erb-Krankheiten im Land-Kreis Lüneburg finden.
Viele Menschen dürfen nicht heiraten.
Weil er es nicht erlaubt.

Er meldet auch viele Kinder und Jugendliche.
Er sagt:
Diese Kinder haben eine Behinderung.
Sie müssen in eine Anstalt.
Viele Kinder werden in der Kinder-Fach-Abteilung Lüneburg getötet.

Hans Rohlfing ist ein Nazi.
Aber er ist nicht in der Nazi-Partei.
Als der Krieg aus ist wird er entlassen.
Von den Engländern.
Aber bald darf er wieder arbeiten.
Weil er nicht in der Nazi-Partei war.

Bis 1955 arbeitet Hans Rohlfing als Arzt.
Er hat viel Macht.
Er bestimmt weiter über viele Menschen.
Er ist Gefängnis-Arzt.
Und er untersucht Menschen die vor Gericht stehen.
Dann schreibt er einen Bericht.
Dann bekommen die Menschen eine Strafe.
Der Bericht ist dabei sehr wichtig.
Hans Rohlfing ist sehr wichtig.

Am 26. Februar 1977 stirbt Hans Rohlfing.
Er ist 86 Jahre alt.
Für seine Verbrechen wird er nie bestraft.

»Der nationalsozialistische Staat hat als einer der ersten der europäischen Staaten die Energie aufgebracht […] durch Gesetzgebung die Grundlagen zu schaffen, um der drohenden Entartung durch die Zunahme erbkranker Personen aufzuhalten.«

Auszug aus einem Vortragstext von Hans Rohlfing im Jahr 1934.

Statt Ermessensspielräume

der Kreisärzte und des Gerichtes im Sinne der Betroffenen zu nutzen, empfahl Rohlfing zudem, dass »[…] möglichst viele erbkranke Personen der Sterilisation unterzogen werden […]«. Auch sprach er sich für die vorsorgliche Operation aus, wenn »erbkranker Nachwuchs« auch nur zu erwarten war. Da er die Sterilisation zudem als »wahre soziale Tat der Nächstenliebe« betrachtete, ging er besonders akribisch vor.

Vortragstext [Auszug] zum Kursus über die Durchführung des »Gesetzes zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses« am 1. bis 15.6.1934. NLA Hannover Hann. 138 Lüneburg Acc. 101/88, Nr. 275.

Die Nazis machen 1934 ein Gesetz
In dem Gesetz steht:
Erb-kranke Menschen sollen keine Kinder bekommen.
Sie sollen sterilisiert werden.

Es gibt dazu Kurse und Vorträge.
Für Ärzte und Kranken-Schwestern und auch andere Menschen.
Da wird erklärt was Ärzte und Kranken-Schwestern machen müssen.
Damit man alle erb-kranken Menschen findet.
Und die dann sterilisiert werden können.

Das ist ein Teil von einem Vortrag.
Darin steht:

Die Ärzte im Gesundheits-Amt sind besonders wichtig.
Damit das Gesetz klappt.
Diese Ärzte prüfen die Anzeigen die andere machen.
Ob die Patienten erb-krank sind.
Diese Ärzte untersuchen die Patienten.
Sie stellen einen Antrag beim Erb-Gesundheits-Gericht.
Wenn die Patienten sterilisiert werden sollen.
Sie prüfen ob die Patienten wirklich operiert werden.
Die Ärzte im Gesundheits-Amt haben viele wichtige Aufgaben.

Trotz seiner Gesinnung

wurde Rohlfing nie Parteimitglied in der NSDAP. Dies lag allein daran, dass er während seiner Uelzener Zeit Mitglied in der Freimaurerloge »Georg zur deutschen Eiche« gewesen war.

Schnellbrief des Reichsministeriums des Innern an den Regierungspräsidenten Lüneburg bzgl. der Beförderung von Hans Rohlfing vom 10.5.1944. NLA Hannover Nds. 120 Lüneburg Acc. 131/88 Nr. 222.

Das ist ein Brief vom Reichs-Innen-Minister.
An den Regierungs-Präsidenten Lüneburg.
Der Brief ist vom 10. Mai 1944.

In dem Brief steht:
Dr. Rohlfing soll schnell befördert werden.
Das bedeutet:
Dr. Rohlfing bekommt noch mehr Geld.
Und er ist noch wichtiger.

Doch auch ohne Parteibuch

wurde er am 2. November 1944 durch Adolf Hitler persönlich zum Oberregierungs- und Medizinalrat befördert. Diese neue Position bekleidete Rohlfing, bis er im Mai 1946 auf Verlangen der Britischen Militärregierung wegen Mitgliedschaft in der Sanitätsstaffel der SA suspendiert wurde. Da Rohlfing aber nie Parteimitglied war, kehrte er fünf Monate später wieder in sein Amt zurück.

Abschrift der Ernennungsurkunde zum Oberregierungs- und Medizinalrat vom 2.11.1944. NLA Hannover Nds. 120 Lüneburg Acc. 131/88 Nr. 222.

Das ist eine Urkunde vom 2. November 1944.
Darin steht:
Dr. Rohlfing ist befördert.

Er ist jetzt sehr wichtig.
Er hat viel Macht.
Dr. Rohlfing bestimmt jetzt über viele Ärzte und Gesundheits-Ämter.

Nach dem Krieg

lief sein Entnazifizierungsverfahren reibungslos. Ende 1948 wurde er als »Entlastet« in die Kategorie V eingestuft. Seine Rolle am Erbgesundheitsgericht und seine Schlüsselposition hinsichtlich der verschiedenen Eugenik- und »Euthanasie«-Maßnahmen wurden außer Acht gelassen.

Abschrift der Entnazifizierungsentscheidung im schriftlichen Verfahren vom 15.2.1949. NLA Hannover Nds. 120 Lüneburg Acc. 131/88 Nr. 222.

Das ist ein Urteil vom 15. Februar 1949.
Die Nazis bestimmen jetzt nicht mehr in Deutsch-Land.
Alle Nazis sollen bestraft werden.

In dem Urteil steht:
Dr. Rohlfing war kein Nazi.
Er hat nichts falsch gemacht.

Zusatzmaterial

Rassen
Menschen werden in Gruppen eingeteilt. Zum Beispiel weil sie eine andere Hautfarbe haben. Oder eine andere Augenform. Eigentlich sind aber alle Menschen gleich.
Eugenik
Die guten Rassen und gesunden Menschen sollen sich vermehren. Nur sie sollen Kinder bekommen. Die schlechten Rassen und die kranken Menschen sollen keine Kinder bekommen. Sie sollen aussterben. Das nennt man Eugenik. Oder Rassen-Hygiene.
Sterilisation
bedeutet unfruchtbar machen
Nach der Operation kann der Mensch keine Kinder mehr bekommen.
Zwangs-Sterilisation
Die Menschen werden nicht gefragt, ob sie unfruchtbar gemacht werden wollen. Jemand Anderes entscheidet das.
Erb-Krankheit
Die Krankheit entsteht im Körper des Menschen und kann an seine Kinder weitergegeben werden.
unfruchtbar
Früher nannte man das Kind im Bauch der Frau eine Frucht. Wenn man kein Kind bekommen kann, ist man unfruchtbar.
Richter
Der Richter entscheidet bei einem Streit, wer etwas machen soll oder nicht machen darf. Man sagt: Er fällt ein Urteil. Zum Beispiel ob jemand unfruchtbar gemacht werden soll.
Alkoholiker
Der Mensch hat eine seelische Krankheit. Es geht ihm schlecht, wenn er keinen Alkohol trinken kann.
Akten
Alle Briefe, Arztberichte, Urteile werden in einer Mappe gesammelt. Das ist eine Akte.
Urteil
Das Gericht entscheidet. Zum Beispiel ob jemand unfruchtbar gemacht werden soll. Die Entscheidung heißt Urteil.
Konzentrations-Lager
Die Nazis sperrten viele Menschen ein. Sie mussten dann für die Nazis arbeiten. Es ging ihnen dort sehr schlecht. Sie bekamen nur wenig zu essen. Viele Menschen starben vor Hunger. Oder weil sie krank wurden. Wenn sie krank waren oder zu schwach wurden sie ermordet.
Sinti und Roma
Die Nazis sagten zu ihnen Zigeuner. Weil sie nicht immer am selben Ort gewohnt haben. Die Nazis haben viele von diesen Menschen ermordet.
Vergewaltigung
Jemand hat gegen den Willen des Menschen Sex mit ihm. Das ist Gewalt. Es ist nicht erlaubt.
Miss-Brauch
bedeutet sexuelle Gewalt gegen andere Menschen
Obdach-Lose
Manche Menschen haben keine Wohnung und kein Haus. Sie leben im Freien. Sie schlafen unter Brücken oder in Parks.
Eier-Stöcke
Frauen haben Eier-Stöcke als Geschlechts-Organe. Hier wachsen Eier. Aus ihnen können Kinder entstehen, wenn die Spermien des Mannes dazu kommen.
Ein-Spruch
Manche Menschen wehren sich gegen das Urteil. Sie sagen: Nein. Dann gibt es eine neue Verhandlung.
Verlobte
Zwei Menschen wollen heiraten. Wenn sie das bekannt geben, sind sie einander versprochen.
befördern
Man bekommt einen besseren Job. Zum Beispiel kann man mehr mitbestimmen. Und man bekommt mehr Geld.
Abtreibung
Eine Frau hat ein Baby im Bauch. Aber sie will oder darf es nicht bekommen. Dann wird das Baby aus dem Bauch entfernt. Es stirbt dabei.
Fehl-Geburt
Eine Frau hat ein Baby im Bauch. Es stirbt aber noch im Bauch der Frau. Es wird dann tot geboren.
asozial
Jemand benimmt sich anders als andere Menschen. Das finden die anderen Menschen nicht gut. Sie sagen: Du bist anders. Das darf nicht sein.
Marine
Soldaten, die auf dem Wasser eingesetzt werden, sind bei der Marine.
Entschädigung
Wieder-Gut-Machung zum Beispiel mit Geld
Armen-Haus
Hier wohnen Menschen, die sich keine eigene Wohnung leisten können.